Allgemeine Geschäftsbedingungen
Betriebsordnung
zur Nutzung der Kompostieranlagen und Grüngutannahmestellen (Bioabfallanlagen)
1. Für die Benutzung der Bioabfallanlagen geltend ergänzend die aktuelle
a. Satzung über die Behandlung von Bioabfällen im Verbandsgebiet des ZAW Donau-Wald (BBS) und Gebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Donau-Wald (nachstehend ZAW genannt).
b. Entgeltliste des BBG Donau-Wald KU.
2. Die Benutzer der Bioabfallanlagen haben die Weisungen der Mitarbeiter des BBG Donau-Wald KU Folge zu leisten.
3. Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung finden entsprechende Anwendung, sofern im Einzelfall nichts anderes festgelegt wird.
4. Auf den Bioabfallanlagen ist das Rauchen sowie Feuer und offenes Licht verboten.
5. Der Benutzer teilt auf Verlangen den Mitarbeitern des BBG Donau-Wald KU die für die Annahme wesentlichen Umstände mit und gibt im Zweifel Auskunft über Art und Beschaffenheit des Grüngutes.
6. Die Mitarbeiter des BBG Donau-Wald KU sind befugt, Grüngut vor, bei und nach der Entladung zu überprüfen oder überprüfen zu lassen und nicht zugelassenes Grüngut von der Annahme auszuschließen.In diesem Fall lässt das BBG Donau-Wald KU durch den Benutzer oder auf dessen Kosten das zurückgewiesene Grüngut wieder entfernen.
7. Die Mitarbeiter des BBG Donau-Wald KU sind befugt, vermengtes oder verunreinigtes Grüngut von der Annahme zurückzuweisen, die aufgrund ihrer Menge, Größe, Beschaffenheit (Geruch, Hygiene, Staub, Lärm) oder sonstiger Umstände für eine Annahme auf der Bioabfallanlagen nicht geeignet sind oder Bioabfallanlagen stören oder beschädigen können. Dem Benutzer sind unter Berücksichtigung der Umstände die hierfür geeigneten Abfallentsorgungseinrichtungen des ZAW oder der AWG Abfallwirtschafts-Gesellschaft Donau-Wald mbH zu nennen.
8. Das Abladen des Grüngutes auf die bereitgestellten Flächen erfolgt durch den Benutzer auf eigene Gefahr.
9. Mit der Abladung des Grüngutes geht das Eigentum auf das BBG Donau-Wald KU über.